Craniosacrale Körpertherapie
Der Craniosakrale Rhythmus wird neben dem Herzschlag und dem Atem als der dritte „Puls des Lebens“ bezeichnet. Er entsteht durch den Fluss des Liquor (Rückenmarkflüssigkeit) und ist am ganzen Körper spürbar. Über die Arbeit mit diesem Rhythmus lassen sich Verspannungen und Verklebungen der Körpergewebe aufspüren und lösen, die z.B. durch frühere Traumata entstanden sind, und womöglich schon seit vielen Jahren bestimmte Körperfunktionen behindert haben und Ursache für chronische Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen waren
Auswirkung von Traumata, Läsionen und Blockaden am Schädel auf das Zentralnervensystem (ZNS) und damit auf den gesamten Körper
Wenn durch die Geburt oder durch einen Unfall Teile des Gehirn beschädigt oder blockiert werden, so ist klar, dass damit auch eine entsprechende Auswirkung auf das darunter liegende Hirnzentrum gegeben ist. Ist der Rhythmus nicht symmetrisch, weist er auf eine Läsion hin.
Bei Depressionen zum Beispiel kann es einen Trias der Kompressionen geben. Dieser besteht aus der Kompression des Sakrums L5-S1, des Occiput-/Atlasgelenks und der Schädelbasis durch das Os sphenoidale. Bei hyperaktiven Kindern ist oft das Sacrum und das Occiput (Kondylen) blockiert. Wird es gelöst, so fallen sie meist abrupt in einen tiefen Entspannungszustand.
Indikationen für die craniosacrale Körpertherapie sind psychische Probleme, Depressionen beim gesamten Problemkreis der Überaktivität des vegetativen Nervensystems (Sympatikus - Parasympatikus). als Nachbehandlungen von Traumata durch Unfälle (Prellungen, Verstauchungen, Brüche, Schläge, Stürze, Stöße) erst nach der Heilung. Bei Störungen und Blockaden im Bewegungssystem, Kieferproblemen, chronische Schmerzen, Schwindel, Migräne, sowie bei Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten und -störungen bei Kindern.
Kinder 45,00 € - Erwachsene 70,00 €
Die Preisangaben beziehen sich auf den GeBüH (Gebührenordnung Heilpraktiker)-Mindestsatz und gelten für Selbstzahler, die nicht privat krankenversichert sind.
Für Patienten, die privat krankenversichert sind, werden die Leistungen ebenfalls nach GeBüH aber entsprechend anderem Steigerungssatz abgerechnet und liegen damit im Normalfall etwas höher
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